Thema Wirtschaftsrecht und -Politik
Aufgrund der Komplexität des Begriffsumfeldes existiert keine allgemeingültige Definition von Wirtschaftsrecht. Im Allgemeinen versteht man unter Wirtschaftsrecht die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit lenken oder beschränken. Unter Wirtschaftspolitik wird die Gesamtheit aller Maßnahmen subsummiert, mit denen der Staat regulierend oder gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Dabei beeinflussen sich die beiden Bereiche wechselseitig. So ist ...